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Das Bundesverfassungsgericht hat den "neugierigen Innenpolitikern" einen Riegel vorgeschoben und deren Wunsch nach Online-Durchsuchung eine Absage erteilt. Wir tragen daher erstmal keinen Trauerflor mehr, obwohl am 9. November 2007 das Grundgesetz durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung faktisch "beerdigt" wurde. Wer sich über die Geschehnisse informieren möchte, der besuche den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Eine Übersicht, ob auch Dein Bundestagsabgeordneter am "Grab" mitgeschaufelt hatte, gibt es bei Abgeordnetenwatch.

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