Mitgliedsbeiträge . Mitgliedsbeiträge sind mindestens halbjährlich im Voraus zu den Stichtagen 31.01. bzw. 31.07. des laufenden Jahres ohne Aufforderung zu zahlen. Rückzahlungen finden nicht statt.
Beitragssätze .
Der Regelbeitrag beträgt 5,12 EUR (0x200 ¢) pro Monat für ordentliche Mitglieder.
Der Regelbeitrag ermäßigt sich auf 2,56 EUR (0x100 ¢) pro Monat für Schüler, Studenten und Auszubildende. Der Nachweis der Ermäßigung hat halbjährlich zu den Stichtagen 31.01. bzw. 31.07. des laufenden Jahres ohne Aufforderung zu erfolgen.
Fördermitglieder sind ordentliche Mitglieder, die freiwillig und regelmäßig einen erhöhten Beitrag zahlen. Sie zahlen einen im Einzelfall vom Vorstand festzulegenden Betrag, mindestens aber den Regelbeitrag für ordentliche Mitglieder.
Inkrafttreten . Diese Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. Juni 2001 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.