Europäische Patente

Hier meine Interpretation des Aufsatzes

"Rechtliche Bedingungen und Risiken der Landeshauptstadt München für den Einsatz von Open-Source Software" http://www.jurpc.de/aufsatz/20050010.htm

Computerbezogene Patentansprüche, die zur Lösung eines Problems, das auf den herkömmlichen Gebieten der Technik, also der Ingenieurwissenschaften, der Physik, der Chemie oder der Biologie besteht, die Abarbeitung bestimmter Verfahrensschritte durch einen Computer vorschlagen, sind grundsätzlich patentierbar.

Ansonsten bedarf es einer Prüfung, ob eine computerimplementierte Erfindung sich gerade durch eine Eigenheit auszeichnet, die unter Berücksichtung der Zielsetzung patentrechtlichen Schutzes eine Patentierbarkeit rechtfertigt.

Diese Grundaussage fasst damit im Wesentlichen eine als gefestigt geltende Rechtsprechung zusammen. http://www.jurpc.de/aufsatz/20050010.htm

-- VolkerJänisch


Ich habe eine andere Interpretation der aktuellen Gesetzeslage zu bieten:

Software ist kein Gebiet der Technik. Ein allein auf Software bezogenes Patent ist folglich ungültig.

Der Ratsentwurf fasst folglich überhaupt nicht die geltende Rechtssprechung zusammen, sondern verschafft bereits existierenden, durch menschliches Versagen erteilten reinen Softwarepatenten, die immernoch angefochten werden können, Legitimation. Gleiches gilt für die zu Hauf bestehenden US-Softwarepatente, die durch WIPO-Abkommen auch in Europa gültig würden, was sie jetzt nicht sind, weil es sich eben um Patente auf Software als solche handelt, welche nach bestehender Rechtslage zumindest in Deutschland explizit ausgeschlossen sind.

-- UdoStenzel

-- CategoryPatente

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