Europäische Patente
Hier meine Interpretation des Aufsatzes
"Rechtliche Bedingungen und Risiken der Landeshauptstadt München für den Einsatz von Open-Source Software" http://www.jurpc.de/aufsatz/20050010.htm
Der Begriff "Software-Patent" existiert juristisch nicht - er ist eine Erfindung einer "Bewegung gegen einen unspezifizierten Feind von OpenSource"
- Es gibt eine einheitliche Patent-Gesetzgebung für alle Patente -
- es wird dabei nicht nach Sparten (Software/Maschienenbau/Elektronik usw.) entschieden.
- Es gibt einen von Patentanwälten und Gerichten über viele Jahre entwickelten stabilen Rechtsbegriff für
- Patente, welcher auch auf Software angewendent werden kann:
Computerbezogene Patentansprüche, die zur Lösung eines Problems, das auf den herkömmlichen Gebieten der Technik, also der Ingenieurwissenschaften, der Physik, der Chemie oder der Biologie besteht, die Abarbeitung bestimmter Verfahrensschritte durch einen Computer vorschlagen, sind grundsätzlich patentierbar. Ansonsten bedarf es einer Prüfung, ob eine computerimplementierte Erfindung sich gerade durch eine Eigenheit auszeichnet, die unter Berücksichtung der Zielsetzung patentrechtlichen Schutzes eine Patentierbarkeit rechtfertigt. Diese Grundaussage fasst damit im Wesentlichen eine als gefestigt geltende Rechtsprechung zusammen.
- Es gibt Trivialpatente auf Software. Diese sind aber nicht auf fehlerhafte Gesetze sondern auf "menschliches Versagen" in den Patentämtern zurückzuführen.
- Die Trivialpatente sind zum Teil bestätigt und werden 20 Jahre lang gültig sein, egal was die EU nun entscheidet. Gesetze oder deren Änderungen erlangen i.d.R. nicht rückwirkend Gültigkeit.
- Die Rats-Vorlage ist eher an aktueller Gesetzgebung orientiert und daher wünschenswert.
Die als liberal und OpenSource-nah gefeierte Parlaments-Vorlage ist ein Schritt zurück in der Bewertung von Patenten, da sie der seit Jahren überholten "Kern-Bewertung" wieder nahe rückt.
- Es wude also nichts weiter erreicht als eine Rechtsunsicherheit wieder auszugraben, welche Z.B. das ABS als patentrechtlich nicht schützenswert erkannte, da ja alle Komponenten von ABS also Druckmesser, Hydraulik, Elektronik, Microprozessoren usw. schon bekannt waren.
Ich habe eine andere Interpretation der aktuellen Gesetzeslage zu bieten:
Software ist kein Gebiet der Technik. Ein allein auf Software bezogenes Patent ist folglich ungültig.
Der Ratsentwurf fasst folglich überhaupt nicht die geltende Rechtssprechung zusammen, sondern verschafft bereits existierenden, durch menschliches Versagen erteilten reinen Softwarepatenten, die immernoch angefochten werden können, Legitimation. Gleiches gilt für die zu Hauf bestehenden US-Softwarepatente, die durch WIPO-Abkommen auch in Europa gültig würden, was sie jetzt nicht sind, weil es sich eben um Patente auf Software als solche handelt, welche nach bestehender Rechtslage zumindest in Deutschland explizit ausgeschlossen sind.
-- UdoStenzel
